Bestellerprinzip für Maklerkosten auf dem Prüfstand
Eine Gemeinschaft aus Maklern will gegen das gesetzlich geregelte Bestellerprinzip für Maklerkosten klagen. Das Bestellerprinzip regelt, dass ab dem 1. Juni 2015 die Maklerkosten vom demjenigen zu tragen sind, der den Makler bestellt. In der Regel sind das also der Vermieter oder der Verkäufer der Immobilie. Der Mieter oder Käufer soll mit den Kosten des Maklers demzufolge nicht mehr belastet werden.
Gegen dieses Gesetz wird nun Klage eingereicht. Die Kläger kündigten an, zur Not bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.
Hier der Originalarktikel: Immobilienzeitung