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Bestellerprinzip für Maklerkosten auf dem Prüfstand

Eine Gemeinschaft aus Maklern will gegen das gesetzlich geregelte Bestellerprinzip für Maklerkosten klagen. Das Bestellerprinzip regelt, dass ab dem 1. Juni 2015 die Maklerkosten vom demjenigen zu tragen sind, der den Makler bestellt. In der Regel sind das also der Vermieter oder der Verkäufer der Immobilie. Der Mieter oder Käufer soll mit den Kosten des Maklers demzufolge nicht mehr belastet werden.

Gegen dieses Gesetz wird nun Klage eingereicht. Die Kläger kündigten an, zur Not bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. 

Hier der Originalarktikel: Immobilienzeitung

Hauspreise als Spiegel der aktuellen wirtschaftlichen Lage

Hauspreise unterliegen großen Schwankungen. Eine Ursache für schwankende Immobilienpreise ist die wirtschaftliche Lage in der Region oder dem Land. In einer guten wirtschaftlichen Lage ist die Nachfrage nach Immobilien höher und die Preise steigen. Geht es der Wirtschaft hingegen schlecht, verschlechtert sich die Einkommenssituation und die Einkommenssicherheit der Menschen und die Nachfrage nach Häusern sinkt.

Der folgende Artikel der Welt.de Redaktion gibt einen interessanten Überblick über die Entwicklung der Hauspreise in Europa und den Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung im jeweiligen Land.

Zum Artikel geht es hier. Viel Spaß beim lesen.

Frohes neues Jahr 2015

Sehr geehrte Kunden, sehr geehrte Geschäftspartner,

das Team von Wittenburg Projekt wünscht Ihnen ein frohes und erfolgreiches Jahr 2015. Wir hoffen, dass Sie gesund und munter in das neue Jahr gestartet sind. 

Thomas Wittenburg

Verkürzte Prüffrist für Aufzüge ab dem 1. Juni 2015

Ab dem 1. Juni 2015 tritt die Gesetzesänderung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Ab diesem Stichtag darf die Prüffrist für alle Aufzüge maximal 2 Jahre betragen (vorher 4 Jahre). Ebenfalls Pflicht ist die Anbringung der Prüfplakette für den jeweiligen Aufzüg mit dem nächsten Prüftermin.

Zusätzlich ist eine Gegensprechanlage in allen Aufzügen Pflicht. Die Nachrüstung schon installierter und in Betrieb genommener Aufzüge muss bis spätestens Ende Dezember 2020 erfolgt sein.

Wittenburg Projekt mit News aus dem Bereich Immobilien

Sehr geehrte Kunden, sehr geehrte Geschäftspartner,

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